Süßwein

Als Süßwein oder auch Dessertwein bezeichnet man einen süßen, vollmundigen Wein, der laut EU-Verordnung einen Mindestzuckergehalt von 40 g/Ltr. Wein aufweisen muss. Außerhalb der EU enthalten Süßweine meist aber zwischen 20 und mehreren hundert Gramm Restzucker pro Ltr. Wein und werden wie bei uns meist zum Abschluss eines Menüs gereicht. Charakteristisch für einen Süß- oder Dessertwein ist die vorhandene Restsüße. Diese bleibt im Wein enthalten, da die Weinhefen während der Gärung durch den hohen Alkoholgehalt absterben, bevor sie den gesamten vorhandenen Zucker in Alkohol umwandeln können. Neben dem hohen Zuckergehalt weißen sämtliche Süßweine zudem noch einen sehr hohen Alkoholgehalt von 12,5 bis zu 22 Vol.-% auf.

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